Tel. 07471 / 93 50 50

Diese Info ist ab Anfang März 2026 auf der Homepage des Landkreises unter www.zollernalbkreis.de zu finden.

Fahrgastrechte

Es gelten Ihre Rechte als Fahrgast im naldo.

Im naldo gilt die naldo-Mobilitätsgarantie neben den schon bestehenden Rechten für Kunden im Schienenbereich. Bitte beachten Sie, dass Ansprüche aus demselben Sachverhalt nur einmal geltend gemacht werden können.

Alle Informationen im Detail finden Sie unter www.naldo.de